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FAQNaturschutz & Artenschutz

Wie können Störungen von Brutvögeln bei Drohnenflügen vermieden werden?

Ausreichender Abstand, kurze Flugzeiten, frühe Morgenflüge und artspezifische Rücksichtnahme minimieren Störungen. Bei sensiblen Arten Genehmigung der Naturschutzbehörde einholen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27

Tags: brutvogelschutz naturschutz schutzmassnahmen stoerung

Bei Drohnenflügen in der Nähe von Brutgebieten muss besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Störungen gelegt werden.

Allgemeine Regeln:

  • Ausreichender Abstand: Je nach Art 50–500 m Mindestabstand vom aktiven Nest
  • Kurze Aufenthaltsdauer: Flug zügig und systematisch durchführen, nicht kreisen
  • Frühe Morgenflüge: Vögel sind noch wenig aktiv und reagieren ruhiger
  • Niedriger Anflug: Zu niedriger Überflug über Gelege erhöht die Störung

Artspezifische Anforderungen:

  • Seeadler, Schwarzstorch: mind. 300–500 m Abstand (März–August)
  • Kiebitz, Feldlerche: 20–30 m Flughöhe reicht – reagieren meist gelassen auf Drohnen
  • Wiesenweihe, Rohrweihe: Einflugbereich zum Nest nicht sperren

Zeichen für Störung:

  • Dauerhaftes Auffliegen des Altvogels vom Nest
  • Aggressives Verhalten (Attacken auf die Drohne)
  • In diesem Fall: Drohne sofort zurückziehen

Für Einsätze mit streng geschützten Arten Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde einholen.

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