FAQ → Naturschutz & Artenschutz
Wie können Störungen von Brutvögeln bei Drohnenflügen vermieden werden?¶
Ausreichender Abstand, kurze Flugzeiten, frühe Morgenflüge und artspezifische Rücksichtnahme minimieren Störungen. Bei sensiblen Arten Genehmigung der Naturschutzbehörde einholen.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27
Tags: brutvogelschutz naturschutz schutzmassnahmen stoerung
Bei Drohnenflügen in der Nähe von Brutgebieten muss besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Störungen gelegt werden.
Allgemeine Regeln:
- Ausreichender Abstand: Je nach Art 50–500 m Mindestabstand vom aktiven Nest
- Kurze Aufenthaltsdauer: Flug zügig und systematisch durchführen, nicht kreisen
- Frühe Morgenflüge: Vögel sind noch wenig aktiv und reagieren ruhiger
- Niedriger Anflug: Zu niedriger Überflug über Gelege erhöht die Störung
Artspezifische Anforderungen:
- Seeadler, Schwarzstorch: mind. 300–500 m Abstand (März–August)
- Kiebitz, Feldlerche: 20–30 m Flughöhe reicht – reagieren meist gelassen auf Drohnen
- Wiesenweihe, Rohrweihe: Einflugbereich zum Nest nicht sperren
Zeichen für Störung:
- Dauerhaftes Auffliegen des Altvogels vom Nest
- Aggressives Verhalten (Attacken auf die Drohne)
- In diesem Fall: Drohne sofort zurückziehen
Für Einsätze mit streng geschützten Arten Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde einholen.
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