FAQ → Naturschutz & Artenschutz
Können Seeadler, Weißstörche und andere Großvögel mit der Drohne monitoriert werden?¶
Drohnen eignen sich für das Monitoring von Großvogelnestern – mit ausreichend Distanz. Zu nahes Anfliegen ist gesetzlich verboten und stört die Brut. Wärmebild hilft beim Erkennen brütender Tiere.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27
Tags: grossvogel monitoring naturschutz seeadler weissstorch
Großvögel wie Seeadler, Schwarzstorch und Weißstorch sind streng geschützte Arten, bei denen Monitoring besonders sensibel durchgeführt werden muss.
Was möglich ist:
- Erfassung brütender Tiere auf dem Horst mit Wärmebild aus sicherer Distanz
- Kontrolle, ob ein Horst besetzt ist (brütender Vogel erkennbar durch Wärmesignatur)
- Dokumentation von Habitatstrukturen im Umfeld (Nahrungsgewässer, Altbaumbestand)
- Zählung von Jungvögeln vor dem Ausfliegen (Bruterfolg)
Was unbedingt zu vermeiden ist:
- Zu nahes Anfliegen aktiver Horste – führt zur Brutaufgabe oder Verlassen der Jungen
- Seeadler-Horste: mind. 300 m Abstand während der Brutzeit (Feb–Juli), empfohlen 500 m
- Flüge über Horste nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde
Genehmigung: Monitoring streng geschützter Großvogelarten erfordert eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG. Antrag bei der zuständigen UNB oder Landesbehörde.
Weißstorch – weniger sensibel: Weißstörche sind störungstoleranter und brüten oft in Ortschaften. Kurze Beobachtungsflüge in sicherer Höhe sind meist unproblematisch – Genehmigung trotzdem empfehlenswert.