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FAQNaturschutz & Artenschutz

Können Seeadler, Weißstörche und andere Großvögel mit der Drohne monitoriert werden?

Drohnen eignen sich für das Monitoring von Großvogelnestern – mit ausreichend Distanz. Zu nahes Anfliegen ist gesetzlich verboten und stört die Brut. Wärmebild hilft beim Erkennen brütender Tiere.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27

Tags: grossvogel monitoring naturschutz seeadler weissstorch

Großvögel wie Seeadler, Schwarzstorch und Weißstorch sind streng geschützte Arten, bei denen Monitoring besonders sensibel durchgeführt werden muss.

Was möglich ist:

  • Erfassung brütender Tiere auf dem Horst mit Wärmebild aus sicherer Distanz
  • Kontrolle, ob ein Horst besetzt ist (brütender Vogel erkennbar durch Wärmesignatur)
  • Dokumentation von Habitatstrukturen im Umfeld (Nahrungsgewässer, Altbaumbestand)
  • Zählung von Jungvögeln vor dem Ausfliegen (Bruterfolg)

Was unbedingt zu vermeiden ist:

  • Zu nahes Anfliegen aktiver Horste – führt zur Brutaufgabe oder Verlassen der Jungen
  • Seeadler-Horste: mind. 300 m Abstand während der Brutzeit (Feb–Juli), empfohlen 500 m
  • Flüge über Horste nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde

Genehmigung: Monitoring streng geschützter Großvogelarten erfordert eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG. Antrag bei der zuständigen UNB oder Landesbehörde.

Weißstorch – weniger sensibel: Weißstörche sind störungstoleranter und brüten oft in Ortschaften. Kurze Beobachtungsflüge in sicherer Höhe sind meist unproblematisch – Genehmigung trotzdem empfehlenswert.

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