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FAQNaturschutz & Artenschutz

Können Drohnen zur Wilderei-Prävention in Schutzgebieten eingesetzt werden?

Drohnen werden international zur Wilderei-Prävention eingesetzt – in Deutschland vor allem zur Dokumentation verdächtiger Aktivitäten und als Abschreckungsmittel. Rechtlich sind die Möglichkeiten begrenzt.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26

Tags: drohne naturschutz praevention schutzgebiet wilderei

Wilderei-Prävention durch Drohnen ist international ein wachsendes Thema – besonders in Afrikastellt es eine etablierte Methode dar. In Deutschland gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.

Was in Deutschland möglich ist:

  • Abschreckung – die bloße Anwesenheit einer Drohne kann Wilderer abschrecken
  • Dokumentation – Verdächtige Aktivitäten können aus der Luft fotografiert/gefilmt werden (mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen)
  • Revierkontrolle – Schutzgebiete regelmäßig befliegen und Veränderungen dokumentieren

Rechtliche Grenzen:

  • Drohnen dürfen keine polizeilichen Aufgaben übernehmen
  • Aufnahmen von Personen in Schutzgebieten unterliegen DSGVO und Persönlichkeitsrecht
  • Beweismittel aus Drohnenaufnahmen haben unterschiedliche rechtliche Wirkung – Abklärung mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde empfohlen

Zusammenarbeit mit Behörden:

  • Naturschutzwächter und Forstbehörden können Drohnendaten als Hinweis nutzen
  • Polizei und Jagdbehörden führen Ermittlungen durch
  • Dokumentierte Hinweise an zuständige Stellen weiterleiten

Praxisbeispiel: Naturschutzverbände setzen Drohnen in sensiblen Schutzgebieten (z.B. Seeadler-Brutgebiete) ein, um Störungen durch Fotografen und Spaziergänger zu erkennen und betroffene Personen anzusprechen – präventiv, nicht repressiv.

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