FAQ → Naturschutz & Artenschutz
Können Drohnen zur Wilderei-Prävention in Schutzgebieten eingesetzt werden?¶
Drohnen werden international zur Wilderei-Prävention eingesetzt – in Deutschland vor allem zur Dokumentation verdächtiger Aktivitäten und als Abschreckungsmittel. Rechtlich sind die Möglichkeiten begrenzt.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26
Tags: drohne naturschutz praevention schutzgebiet wilderei
Wilderei-Prävention durch Drohnen ist international ein wachsendes Thema – besonders in Afrikastellt es eine etablierte Methode dar. In Deutschland gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Was in Deutschland möglich ist:
- Abschreckung – die bloße Anwesenheit einer Drohne kann Wilderer abschrecken
- Dokumentation – Verdächtige Aktivitäten können aus der Luft fotografiert/gefilmt werden (mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen)
- Revierkontrolle – Schutzgebiete regelmäßig befliegen und Veränderungen dokumentieren
Rechtliche Grenzen:
- Drohnen dürfen keine polizeilichen Aufgaben übernehmen
- Aufnahmen von Personen in Schutzgebieten unterliegen DSGVO und Persönlichkeitsrecht
- Beweismittel aus Drohnenaufnahmen haben unterschiedliche rechtliche Wirkung – Abklärung mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde empfohlen
Zusammenarbeit mit Behörden:
- Naturschutzwächter und Forstbehörden können Drohnendaten als Hinweis nutzen
- Polizei und Jagdbehörden führen Ermittlungen durch
- Dokumentierte Hinweise an zuständige Stellen weiterleiten
Praxisbeispiel: Naturschutzverbände setzen Drohnen in sensiblen Schutzgebieten (z.B. Seeadler-Brutgebiete) ein, um Störungen durch Fotografen und Spaziergänger zu erkennen und betroffene Personen anzusprechen – präventiv, nicht repressiv.