Muss ich meine Drohne beim Luftfahrtbundesamt registrieren?¶
Ja – Drohnen über 250 g oder mit Kamera müssen beim LBA registriert werden. Je nach EU-Klasse ist zusätzlich ein Kompetenznachweis erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27
Tags: eu-drohnenverordnung lba rechtliches registrierung
Ja. Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (2021) gilt in Deutschland eine einheitliche Registrierungspflicht beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Wer muss sich registrieren:
- Betreiber von Drohnen über 250 g
- Betreiber von Drohnen mit Sensor/Kamera, die personenbezogene Daten erfassen können – unabhängig vom Gewicht
So gehst du vor:
- Registrierung unter uas.lba.de (eID-Karte oder ELSTER-Zertifikat erforderlich)
- Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du ein e-ID-Label mit deiner Kennnummer
- Das e-ID-Label gut sichtbar an der Drohne anbringen
Kompetenznachweise nach EU-Klassen:
| Klasse | Gewicht / Beispiel | Nachweis |
|---|---|---|
| C0 | unter 250 g, ohne Kamera | keiner |
| C1 | 250–900 g (z.B. DJI Mini 4 Pro) | EU-Kompetenznachweis (Online-Test beim LBA) |
| C2 | 900 g–4 kg (z.B. Mavic 3T) | A2-Zeugnis |
| C3/C4 | über 4 kg (z.B. Matrice 4T) | A2-Zeugnis + ggf. weitere |
Fragen zur Registrierung: +49 3834 854 0817 · kontakt@thermaldrones.de