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FAQDrohnen & Controller

Muss ich meine Drohne beim Luftfahrtbundesamt registrieren?

Ja – Drohnen über 250 g oder mit Kamera müssen beim LBA registriert werden. Je nach EU-Klasse ist zusätzlich ein Kompetenznachweis erforderlich.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27

Tags: eu-drohnenverordnung lba rechtliches registrierung

Ja. Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (2021) gilt in Deutschland eine einheitliche Registrierungspflicht beim Luftfahrtbundesamt (LBA).

Wer muss sich registrieren:

  • Betreiber von Drohnen über 250 g
  • Betreiber von Drohnen mit Sensor/Kamera, die personenbezogene Daten erfassen können – unabhängig vom Gewicht

So gehst du vor:

  1. Registrierung unter uas.lba.de (eID-Karte oder ELSTER-Zertifikat erforderlich)
  2. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du ein e-ID-Label mit deiner Kennnummer
  3. Das e-ID-Label gut sichtbar an der Drohne anbringen

Kompetenznachweise nach EU-Klassen:

Klasse Gewicht / Beispiel Nachweis
C0 unter 250 g, ohne Kamera keiner
C1 250–900 g (z.B. DJI Mini 4 Pro) EU-Kompetenznachweis (Online-Test beim LBA)
C2 900 g–4 kg (z.B. Mavic 3T) A2-Zeugnis
C3/C4 über 4 kg (z.B. Matrice 4T) A2-Zeugnis + ggf. weitere

Fragen zur Registrierung: +49 3834 854 0817 · kontakt@thermaldrones.de

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