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FAQDatenschutz & Daten

Darf ich mit der Drohne Personen fotografieren oder filmen?

Das Fotografieren von erkennbaren Personen unterliegt dem Datenschutzrecht und erfordert in der Regel eine Einwilligung. Für Rehkitzrettung und Artenschutz ist das Risiko gering.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27

Tags: aufnahmen datenschutz personen rechtliches

Das Aufnehmen von Personen mit einer Drohne ist datenschutzrechtlich sensibel und muss sorgfältig abgewogen werden.

Grundsatz (DSGVO Art. 6): Personenbezogene Daten (erkennbare Gesichter, Kfz-Kennzeichen) dürfen nur verarbeitet werden, wenn:

  • Eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, oder
  • ein legitimer Zweck (z.B. öffentliche Sicherheit, berechtigtes Interesse) dies erlaubt

Typische Einsatzbereiche:

Rehkitzrettung und Artenschutz: Wärmebilddrohnen zeigen Wärmesignaturen – Personen sind kaum individuell identifizierbar. Das Risiko ist gering.

Vermisstensuche (BOS): Hier ist das Aufnehmen von Personen der Zweck des Einsatzes – gedeckt durch die rechtmäßige Aufgabe der Behörde.

Aufnahmen über Privatgrundstücken: Ohne Einwilligung grundsätzlich nicht zulässig. Auch niedrige Flughöhen über Privatgärten können Persönlichkeitsrechte verletzen.

Empfehlungen:

  • Einsatzgebiete so wählen, dass Personen möglichst nicht in Aufnahmen geraten
  • Bei professionellen Einsätzen: Datenschutz-Folgenabschätzung dokumentieren

Dieser FAQ-Eintrag stellt keine Rechtsberatung dar.

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