Braucht die Feuerwehr eine Luftraumgenehmigung für den Drohneneinsatz?¶
Im Einsatzfall gilt für BOS-Kräfte eine erleichterte Genehmigungslage. Für Übungen gelten normale EU-Drohnenregeln – Registrierung und Kompetenznachweis sind Pflicht.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27
Tags: bos eu-verordnung feuerwehr genehmigung luftraum
Die rechtliche Lage für BOS-Drohneneinsätze unterscheidet sich je nach Einsatzart.
Im Einsatzfall (Notfall / Gefahrenabwehr):
- BOS dürfen im Einsatzfall von manchen Luftraumbeschränkungen abweichen
- Die zuständige Luftfahrtbehörde (LBA oder Landesbehörden) kann kurzfristige Freigaben erteilen
- DJI GEO-Entsperrung für gesperrte Zonen (z.B. Flughafennähe) ist über das autorisierte DJI-Portal möglich
Für Training und Übungen:
- Es gelten die normalen EU-Drohnenregeln (Verordnung EU 2019/947)
- Drohne muss beim LBA registriert sein
- Pilot benötigt gültigen EU-Drohnenführerschein (mind. A1/A3, empfohlen A2)
- Bei Drohnen über 900 g (alle Matrice-Modelle): A2-Kompetenznachweis Pflicht
Für Einsätze in Kontrollzonen (CTR):
- Koordination mit der zuständigen Flugsicherung oder dem Flughafen nötig
- DJI GEO-Entsperrung für registrierte BOS-Nutzer möglich
Empfehlung: Feuerwehren sollten vorab die Zusammenarbeit mit ihrer Landesluftfahrtbehörde und dem lokalen Flugplatz klären. thermal DRONES unterstützt bei der Vorbereitung von Genehmigungsunterlagen auf Anfrage.