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FAQFeuerwehr & BOS

Braucht die Feuerwehr eine Luftraumgenehmigung für den Drohneneinsatz?

Im Einsatzfall gilt für BOS-Kräfte eine erleichterte Genehmigungslage. Für Übungen gelten normale EU-Drohnenregeln – Registrierung und Kompetenznachweis sind Pflicht.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-27

Tags: bos eu-verordnung feuerwehr genehmigung luftraum

Die rechtliche Lage für BOS-Drohneneinsätze unterscheidet sich je nach Einsatzart.

Im Einsatzfall (Notfall / Gefahrenabwehr):

  • BOS dürfen im Einsatzfall von manchen Luftraumbeschränkungen abweichen
  • Die zuständige Luftfahrtbehörde (LBA oder Landesbehörden) kann kurzfristige Freigaben erteilen
  • DJI GEO-Entsperrung für gesperrte Zonen (z.B. Flughafennähe) ist über das autorisierte DJI-Portal möglich

Für Training und Übungen:

  • Es gelten die normalen EU-Drohnenregeln (Verordnung EU 2019/947)
  • Drohne muss beim LBA registriert sein
  • Pilot benötigt gültigen EU-Drohnenführerschein (mind. A1/A3, empfohlen A2)
  • Bei Drohnen über 900 g (alle Matrice-Modelle): A2-Kompetenznachweis Pflicht

Für Einsätze in Kontrollzonen (CTR):

  • Koordination mit der zuständigen Flugsicherung oder dem Flughafen nötig
  • DJI GEO-Entsperrung für registrierte BOS-Nutzer möglich

Empfehlung: Feuerwehren sollten vorab die Zusammenarbeit mit ihrer Landesluftfahrtbehörde und dem lokalen Flugplatz klären. thermal DRONES unterstützt bei der Vorbereitung von Genehmigungsunterlagen auf Anfrage.

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